LIST GROUP
List Förderpreis 2019 - Dürfen Österreichs Städte Diesel-Autos verbannen?
List Förderpreis 2019 - Dürfen Österreichs Städte Diesel-Autos verbannen?
Untersuchung der verfassungsmäßigen Grundlagen - Recht auf Gleichheit, Eigentum, Erwerbsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden - Höchstgerichte haben im Einzelfall das letzte Wort
Seit 1. Jänner 2019 geltende oder vor der Einführung stehende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart, Bonn, Essen, Gelsenkirchen, Hamburg und Mainz verunsichern auch Österreichs Autofahrer. Denn solche Maßnahmen werden von Bundesländern, Städten und Gemeinden, nicht vom Parlament beschlossen. Für Österreich stellt sich daher die Frage: Wäre eine Verbannung von Dieselautos aus österreichischen Städten durch Stadt- oder Landesverwaltungen nach deutschem Muster möglich?
Mit der "Zulässigkeit von Diesel - Fahrverboten vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechte" befasste sich Mag. Nina Hattinger aus Vöcklabruck in ihrer Masterarbeit im Studiengang Logistik - und Transportmanagement des BFI Wien.
Für die Untersuchung dieses hochaktuellen Themas wurde sie heute mit dem List Förderpreis 2019 ausgezeichnet.
Sinnhaftigkeit von Diesel - Fahrverboten noch in Diskussion
Hattinger betont, da keineswegs Einigkeit über die Frage herrsche, ob Diesel - Fahrverbote überhaupt die "richtige" Lösung sind, komme den rechtlichen Grundlagen in der Diskussion zwischen politischen Akteuren, Ländern, Gemeinden und Bund besondere Bedeutung zu.
Städte und Länder dürfen Fahrverbote verordnen, ...
Hattinger analysiert in ihrer Arbeit die in Frage kommenden Gesetze - es geht vor allem um EU - Richtlinien und Verordnungen, das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Klimaschutzgesetz - in ihrem Verhältnis zu den in der österreichischen Verfassung garantierten Grundrechten. Denn beim Erlassen von derart schwerwiegenden, das tägliche Leben betreffenden Maßnahmen ist stets sorgfältig zwischen öffentlichem Interesse und einem möglichen Verstoß gegen Grundrechte abzuwägen.
...sofern Grundrechte nicht eingeschränkt werden
Sie kommt zu dem Schluß, dass aufgrund der bestehenden Rechtsordnung Städte oder Länder sehr wohl Fahrverbote erlassen können - dies allerdings nur, soweit dadurch im Einzelfall nicht Grundrechte auf Erwerbsfreiheit, Eigentum oder Gleichheit vor dem Gesetz verletzt werden.
Hattinger dazu: "Die Tücke der Einzelfallbewertung liegt im Detail. Motoren haben beispielsweise je nach Bauart sehr unterschiedliche Emissionskurven für Feinstaub und Stickoxyde. Daher ist nicht nur fraglich, ob generelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge die erwünschte Emissionsverminderung erzielen. Verbote würden, wenn sie sich nur auf die Treibstoffart beziehen, unweigerlich Klagen wegen mangelnder Berücksichtigung unterschiedlicher technischer Eigenschaften der betroffenen Fahrzeugtypen nach sich ziehen."
Klick auf das Foto für Download in 300 dpi:
(ca. 15 x 10 cm)
List Förderpreisträgerin 2019: Mag. Nina Hattinger
Foto: List Group / Sabine Klimpt, Abdruck honoarfrei
Die Preisträgerin Mag. Nina Hattinger steht gerne für Anfragen zur Verfügung: ninahattinger@gmx.at
Der Förderpreis der List Group
Die List Group, ein führender österreichischer Betreiber von Parkgaragen in Österreich, Deutschland, Ungarn, Slowenien und Kroatien, schreibt ihren Förderpreis für Beiträge zur Verbesserung der städtischen Verkehrs- und Parkraumsituation seit 2007 (www.list-group.at/foerderpreis). Ziel der privaten Initiative ist es, Studenten, Kreative und junge Wissenschafter zur Beschäftigung mit dem Thema Stadtverkehr zu motivieren. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird jährlich verliehen. Der Jury gehören führende Fachleute für Verkehrsplanung, Parkgaragen, des ÖAMTC, der Wirtschaftskammer, der Stadt Wien und ein Kommunikationsfachmann an.
In der Broschüre "List Förderpreis" sind alle bisher ausgezeichneten Arbeiten dargestellt.
Sie kann bei der List Group (Tel. +43 1 533 32 63 - 0) kostenlos angefordert werden, (Postversand) oder via Download in .pdf-Format (Dateigröße ca. 4MB) durch Klick auf das Foto:
Die List Group
Die List Group mit Sitz in Wien trägt als privater Errichter und Eigentümer von Immobilien und Garagen seit Jahrzehnten aktiv zur Stadtentwicklung bei. Die Gruppe betreibt über ihre Tochtergesellschaft BOE Gebäudemanagement GmbH in Österreich und den benachbarten Ländern zahlreiche Gebäude sowie 90 Garagen mit 25.000 Stellplätzen.
Rückfragehinweis:
List Group
Kärntner Straße 13-15, A-1010 Wien
Telefon: +43 1 533 32 63–0
e-mail: office@list.co.at
Pressebetreuung:
Bauer PR E.U.
Aslangasse 93, A-1190 Wien
Telefon: +43 1 320 95 45-0
e-mail: public.relations@viktorbauer.com