Förderpreis 2019
Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten vor dem Hintergrund ihrer Grundrechts-Konformität
Mag. Nina Hattinger
Förderpreis 2019
Mag. Nina Hattinger
Seit 1. Jänner 2019 geltende oder vor der Einführung stehende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart, Bonn, Essen, Gelsenkirchen, Hamburg und Mainz verunsichern auch Österreichs Autofahrer. Denn solche Maßnahmen werden von Bundesländern, Städten und Gemeinden, nicht vom Parlament beschlossen.
Für Österreich stellt sich daher die Frage:
Wäre eine Verbannung von Dieselautos aus österreichischen Städten durch Stadt- oder Landesverwaltungen nach deutschem Muster möglich?
Mit der „Zulässigkeit von Diesel – Fahrverboten vor dem Hintergrund der verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechte“ befasste sich Mag. Nina Hattinger aus Vöcklabruck in ihrer Masterarbeit im Studiengang Logistik- und Transportmanagement des BFI Wien. Hattinger betont, da keineswegs Einigkeit über die Frage herrsche, ob Diesel-Fahrverbote überhaupt die „richtige“ Lösung sind, komme den rechtlichen Grundlagen in der Diskussion zwischen politischen Akteuren, Ländern, Gemeinden und Bund besondere Bedeutung zu. Hattinger analysiert in ihrer Arbeit die in Frage kommenden Gesetze – es geht vor allem um EU- Richtlinien und Verordnungen, das Immissions- schutzgesetz-Luft und das Klimaschutzgesetz – in ihrem Verhältnis zu den in der österreichischen Verfassung garantierten Grundrechten.
Denn beim Erlassen von derart schwerwiegenden, das tägliche Leben betreffenden Maßnahmen ist stets sorgfältig zwischen öffentlichem Interesse und einem möglichen Verstoß gegen Grundrechte abzuwägen. Sie kommt zu dem Schluß, dass aufgrund der bestehenden Rechtsordnung Städte oder Länder sehr wohl Fahrverbote erlassen können – dies allerdings nur, soweit dadurch im Einzelfall nicht Grundrechte auf Erwerbsfreiheit, Eigentum oder Gleichheit vor dem Gesetz verletzt werden.
Hattinger dazu: „Die Tücke der Einzelfallbewertung liegt im Detail. Motoren haben beispielsweise je nach Bauart sehr unterschiedliche Emissionskurven für Feinstaub und Stickoxyde. Daher ist nicht nur fraglich, ob generelle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge die erwünschte Emissions- verminderung erzielen. Verbote würden, wenn sie sich nur auf die Treibstoffart beziehen, unweigerlich Klagen wegen mangelnder Berücksichtigung un- terschiedlicher technischer Eigenschaften der betroffenen Fahrzeugtypen nach sich ziehen.“